Die Gemeinde Waldems informiert alle Hundebesitzer über wichtige Verhaltensregeln zum Schutz von Natur und Wildtieren in unserer Region. Alle Hunde, unabhängig von ihrer Art, sind von diesen Hinweisen betroffen. Jäger, Forstwirte und Landwirte leisten einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung des natürlichen Gleichgewichts im Rheingau-Taunus-Kreis und benötigen dabei die Unterstützung der Hundehalter.
Um die heimische Tierwelt zu schützen, wird darum gebeten, während des Aufenthalts im Wald stets auf den Wegen zu bleiben und helle Kleidung zu tragen, um sich selbst besser sichtbar zu machen. Hunde sind grundsätzlich an der Leine zu führen, insbesondere während der Brut- und Setzzeit von April bis Juli. In dieser Zeit besteht eine besondere Aufsichtspflicht, da das Aufscheuchen tragender Tiere oder solcher mit Nachwuchs dazu führen kann, dass Jungtiere verlassen werden und sterben.
Es wird außerdem gebeten, junge scheinbar verwaiste Tiere nicht anzufassen oder zu füttern und die Ruhezeiten der Wildtiere von 22 Uhr bis 6 Uhr zu respektieren. Hundebesitzer sind verpflichtet, die Hinterlassenschaften ihres Tieres in der freien Landschaft aufzunehmen und zu entsorgen, um Verunreinigungen zu vermeiden. Verstöße können mit Geldbußen geahndet werden.
Diese Regeln tragen dazu bei, dass die landschaftliche Qualität und das gesunde Ökosystem in Waldems auch künftig erhalten bleiben.
Sehen Sie die Natur wie Ihr Eigentum an, mit dem pfleglich umgegangen werden muss.