Die Gemeinde Waldems erinnert an die geltende Straßenreinigungssatzung und bittet alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer sowie Anliegerinnen und Anlieger, die darin festgelegten Pflichten zu beachten. Die regelmäßige Reinigung der Straßen und Gehwege leistet einen wichtigen Beitrag zu einem sauberen Gemeindebild, zur Verkehrssicherheit und zum Wohlbefinden aller Bürgerinnen und Bürger. Nach der Straßenreinigungssatzung sind die Eigentümerinnen und Eigentümer der an öffentlichen Straßen angrenzenden Grundstücke dafür verantwortlich, die Gehwege und soweit vorgesehen die Fahrbahnränder regelmäßig zu reinigen.
Dazu gehört insbesondere das Entfernen von Laub, Schmutz, Unrat und sonstige Verunreinigungen. Auch die Straßenrinne sollte freigehalten werden, damit das Regenwasser problemlos abfließen kann. In der Regel ist eine Reinigung einmal wöchentlich erforderlich. Bei stärkerer Verschmutzung, insbesondere während des Laubfalls, kann ein häufigeres Kehren notwendig sein.
Darüber hinaus weist die Gemeinde Waldems darauf hin, dass in den Wintermonaten alle Bürgerinnen und Bürger verpflichtet sind, die Gehwege vor ihren Grundstücken von Schnee zu räumen, sowie von Schnee- und Eisglätte zu befreien. Bitte lagern sie den geräumten Schnee nicht auf die Straße um, sie verschlechtern damit die Befahrbarkeit der Straße und erschweren damit ggf. den Winterdienst der Gemeinde.
Die Gemeinde Waldems bedankt sich bei allen Bürgerinnen und Bürgern für ihre Unterstützung und bittet um Mithilfe, damit das Gemeindegebiet weiterhin sicher und gepflegt bleibt.
Die Vollständige Straßenreinigungssatzung kann auf der Internetseite der Gemeinde Waldems unter folgendem Link (https://gemeinde-waldems.de/wp-content/uploads/2025/05/Satzung-Strassenreinigung.pdf) eingesehen werden.