Windenergie in Waldems: Bürgerentscheid steht bevor | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Die Gemeinde Waldems führt einen Bürgerentscheid zur Errichtung eines Windparks durch und informiert über die Hintergründe und die möglichen Auswirkungen.

Windenergie in Waldems: Bürgerentscheid steht bevor

Hier einige Antworten zu den häufigsten Fragen zum Bürgerentscheid:

Warum dürfen nicht nur die Bürgerinnen und Bürger aus Steinfischbach und Reichenbach abstimmen?

· Die Hessische Gemeindeordnung gibt die Regeln für den Bürgerentscheid vor. In § 8b ist eindeutig festgelegt: „Die Bürger einer Gemeinde…“. Es gibt keine Möglichkeit, nur eine bestimmte Gruppe oder einen bestimmten Teil der Gemeinde abstimmen zu lassen. Nur diese Form der Abstimmung kann in Verbindung mit den weiteren Regeln (Quorum) zu einer endgültigen Entscheidung führen, die für das Handeln der Gemeinde verbindlich ist.

Wie kam die angedachte Fläche zustande, warum wurde sie ausgesucht?

· Ziel aller Vorüberlegungen der Gemeinde war, dass die grundlegenden Regeln des Teilplanes Erneuerbare Energien Südhessen berücksichtigt werden sollten. Die grundlegenden Regeln dieses Planes stammen aus 2014 und werden von der vorgeschlagenen Fläche sämtlich eingehalten (Mindestabstände zu Dörfern, Wohnplätzen, Straßen und zur Erdbebenwarte auf dem kleinen Feldberg). Auch wird die angestrebte Bündelungswirkung in Zusammenhang mit den bestehenden Anlagen in Riedelbach erreicht. Auch wird der seitens des Landes vorgesehene Maßnahmenraum (quasi Schutzgebiet) für Schwarzstorch und Rotmilan der auch Waldems betrifft von der angedachten Fläche nicht tangiert. Dies wurde bereits vorab mit dem Regierungspräsidium Darmstadt als zuständiger Behörde abgestimmt.

Wurde der Schwarzstorch bedacht und wie kann er geschützt werden?

· Bei allen Vorüberlegungen wurden natürlich auch die vor Ort bzw. aktenmässig bekannten Themen des Naturschutzes einbezogen, auch der Horst des Schwarzstorchs. Dieser liegt mittlerweile in einem ganz anderen Teil des Steinfischbacher Waldes. Die Gemeinde hat bereits im November 2021 vertraglich auf die forstliche Nutzung des Waldes im Umkreis von 200m rund den Horststandort verzichtet und somit rund 12,5ha des Waldems Waldes im Sinne des praktischen Naturschutzes und zum Schutz einer empfindlichen Tierart de facto forstlich stillgelegt.

Gibt es weitere denkbare geeignete Flächen für Windenergie in Waldems?

· Unter Beachtung der Vorgaben der Gesetze und Regelungen im Land Hessen und der Vorgaben der Teilplan Erneuerbare Energien Südhessen gibt es in Waldems keine weitere geeignete Fläche. Allein die Mindestabstände zu den Waldemser Dörfern und der Nachbarschaft sowie die Erdbebenwarte auf dem kleinen Feldberg decken den weitaus größten Teil des Gemeindegebietes ab und schließen eine Nutzung als Windenergiestandort damit aus.

Werden im Falle eines zustimmenden Votums beim Bürgerentscheid definitiv Windenergieanlagen errichtet werden?

· Im Falle einer Zustimmung zur Frage des Bürgerentscheids muss zunächst der Flächennutzungsplan der Gemeinde geändert werden. Hierfür sind umfangreiche Prüfungen und Untersuchungen notwendig inklusive einer Beteiligung weiterer Behörden und auch der Bürgen. Es ist möglich, dass hierbei Sachverhalte auftreten (z.B. aus Gründen des Naturschutzes) die eine Änderung des Planes und somit die Ausweisung einer Vorrangfläche verhindern.

· Im weiteren Verlauf sind dann noch umfangreiche Genehmigungsprozesse des Bundesimmissionsschutzgesetzes nötig, auch hier kann es einem Scheitern oder zu bestimmten Einschränkungen kommen.

· Diese weiteren Planungsprozesse werden viel Zeit in Anspruch nehmen, daher hat sich die Gemeindevertretung entschieden, zu einem sehr frühen Zeitpunkt ein Votum der Waldemserinnen und Waldemser einzuholen und eine Grundsatzentscheidung herbei zu führen, ob diese Planungsschritte überhaupt eingeleitet werden sollen.

Gibt es schon einen Investor/Projektentwickler?

· Nein, es gibt noch keine Vereinbarung oder Vertrag mit einem Investor/Projektentwickler. Bisher fanden nur erste Gespräche statt, um zu klären, ob die angedachte Fläche überhaupt auf Interesse zur Entwicklung von Windenergieanlagen trifft und potentiell geeignet ist. Dies Frage wurde von mehreren unterschiedlichen Unternehmen bejaht, die auch jeweils bereits in der Region aktiv sind.

· Alle Projektentwickler, mit denen bereits Gespräche geführt wurden, sind grundsätzlich bereit, die weiteren Planungsschritte zu begleiten. Die weiteren Details müssen ggf. nach einem zustimmenden Bürgerentscheid besprochen und verhandelt werden. Hierzu wird die Gemeinde sicher juristische Expertise in Anspruch nehmen.

Wird es im Falle der Errichtung eines Windparks Möglichkeiten zur (finanziellen) Bürgerbeteiligung geben?

· Dies ist zu diesem frühen Zeitpunkt noch nicht abschließend geklärt. Alle Investoren/Projektentwickler mit denen bisher gesprochen wurde, bieten unterschiedliche Modelle für eine Beteiligung der Bürger an. Die Gemeindevertretung strebt grundsätzlich eine möglichst niedrigschwellige Beteiligungsmöglichkeit an. Die Entscheidung für ein konkretes Modell wird zu einem späteren Zeitpunkt durch die Gemeindevertretung getroffen.

Sind die für die Gemeinde erhofften Einnahmen von 600.000€ pro Jahr realistisch?

· Grundsätzlich kommt es natürlich auf die Anzahl der ggf. konkret entstehenden Windenergieanlagen an. Nach der Gemeinde vorliegenden Zahlen und den Erfahrungen aus der Nachbarschaft bzw. der Region sind diese Zahlen plausibel und konservativ kalkuliert.

Was ist mit dem Rückbau in der Zukunft?

· Der Rückbau ist durch den Investor/Projektwickler vorzunehmen und auch zu finanzieren. Hierfür müssen Rücklagen geschaffen werden. Weitere rechtliche Sicherungen zu Gunsten der Gemeinde müssen im Rahmen des ggf. zu schließenden Vertrages zwischen Gemeinde und Projektentwickler zu regen.